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    Ein Jahrgang besteht zurzeit aus ca. 840.000 Personen (siehe Tabelle 1). Dabei sind alle Männer, also etwa die Hälfte, grundsätzlich von der Wehrpflicht betroffen. Diese ca. 420.000 Männer unterteilen sich in mehrere Kategorien:

    1. Wehrdienstausnahmen: Darunter fallen bspw. angehende Pfarrer bzw. Priester sowie Personen, deren Verwandte in der NS-Zeit verfolgt wurden oder die im 2.Weltkrieg gefallen sind. Weiterhin zählen dazu 3.Söhne und (angehende) Väter. Seit Juli 2003 werden auch Verheiratete vom Wehrdienst befreit. Ebenfalls zähle ich zu dieser Kategorie Personen, die zwar eigentlich gemustert werden sollten, bei denen dies aber aus verschiedenen Gründen nicht geschehen ist
    2. Ausgemusterte und Untaugliche: Bis zum Juli 2003 fielen darunter alle mit einem Tauglichkeitsgrad T4 oder höher, ab Juli 2003 werden auch T3 gemusterte nicht mehr einberufen.
    3. Kriegsdienstverweigerer: Personen, deren Antrag auf Kriegsdienstverweigerung angenommen wurde.
    4. Zum Wehrdienst verfügbare: Alle restlichen, also T1 und T2, die nicht verweigert haben.

    Die Bundeswehr will mit diesem Schaubild weismachen, dass die Wehrgerechtigkeit auch in Zukunft halbwegs gewahrt bleibe.

    Dazu ist folgendes anzumerken:
    1. Die Nicht-Gemusterten tauchen in der Statistik mehrmals auf, wie die Zentralstelle-KDV schon im Jahre 2000 festgestellt hat. Das liegt daran, dass die in der Bundeswehr-Statistik extra aufgeführten Männer, die zu Polizei/BGS gehen, sowie Zeitsoldaten u.a., nicht gemustert werden.
    2. In dem jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichts Köln gibt die Bundeswehr an, dass die Anzahl der einberufenen Wehrdienstleistenden 58.000, sowie die Anzahl der Zivildienstleistenden mit 95.000 pro Jahr betragen wird. In der Bundeswehrstatistik werden jedoch 146.000 Männer als anerkannte Kriegsdienstverweigerer aufgeführt. Es ist also klar, dass längst nicht für alle dieser 146.000 jungen Männer auch Zivildienststellen zur Verfügung stehen. Im Jahre 2003 gab es im ca. 100.000 junge Männer, die Zivildienst geleistet haben, wie aus einem Dokument des Bundesamtes für Zivildienst, Seite 12, ersichtlich ist. Hinzu kommen noch Kriegsdienstverweigerer, die im Katastrophenschutz (THW u.ä) eingesetzt sind, sowie solche, die ein "freiwilliges" soziales Jahr (FSJ) ableisten. Das waren laut einem Bericht des Bundesfamilienministeriums, S. 34 aber nur 4.400 im Jahr 2003.

      Im Koalitionsvertrag von Rot-Grün für die laufende Legislaturperiode ist zudem festgelegt, dass sich die Zahl der Zivildienstleistenden nicht zu sehr von der Zahl der Wehrdienstleistenden unterscheiden soll. Bei nur noch 60.000 Wehrdienstleistenden ist es schleierhaft, wo die 146.000 Zivildienstleistenden hinsollen.

    3. Auch die Polizei-/ BGS-Beamten und Zeitsoldaten, die in der Bundeswehr Statistik als Wehrdienstleistende aufgeführt werden, können, im Sinne der Wehrgerechtigkeit, nicht also solche betrachtet werden, denn sie üben, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, ihren Beruf aus und werden dafür voll bezahlt.
    4. Die Bundeswehr zieht ab Anfang 2003 T-3 gemusterte Wehrpflichtige nicht mehr ein, während davor die Grenze bei dem Tauglichkeitsgrad 4 lag. Dies geschieht mit der Begründung, dass die körperlichen Anforderungen an die Wehrpflichtigen gestiegen seien.

      Bis vor kurzem hat man diesen Wehrpflichtigen aber den Einsatz in der Bundeswehr, das heißt vor allem in der Landesverteidigung, noch zugetraut. In der neuen Bundeswehrstruktur sind die Grundwehrdienstleistenden hingegen den so genannten Unterstützungskräften zugeordnet. Diese Unterstützungskräfte werden höchstwahrscheinlich niemals an Kampfhandlungen teilnehmen, es sei denn im Falle der Landesverteidigung. Da der Verteidigungsfall aber im Gegensatz zu früher viel unwahrscheinlicher geworden ist, sind die Anforderungen an die (Grund-)Wehrdiensleistenden nicht gestiegen, sondern gesunken!

      Der wirkliche Grund für die Verschärfung der Tauglichkeitskriterien liegt darin, dass man viel zu viele potenzielle Wehrpflichtige hat und es nicht zu offensichtlich werden soll, dass die Bundeswehr nur noch eine Minderheit davon überhaupt einzieht.

      Die Bundeswehr gibt inzwischen auch mehr oder weniger freimütig zu, dass die Nichteinberufung von T 3-gemusterten nur durchgeführt wird, um die Jahrgangsstärken entsprechend anzupassen, wie folgendes Zitat zeigt:

      Die Einberufungspraxis sei künftig nicht mehr von der Geburtenstärke eines Jahrgangs abhängig, sondern alleine von der Bedarfslage. Den hierfür sich ergebenden höheren Anforderungen werde durch den Wegfall des Tauglichkeitsgrades T 3 Rechnung getragen Quelle: Urteil des VG Köln zur Wehrgerechtigkeit
    Im folgenden Schaubild sind alle oben angesprochenen Personengruppen aus den genannten Gründen zum Ausschöpfungsrest addiert worden. Nur die Polizei- /BGS-Beamten sind extra aufgeführt, weil das schon immer so war und offensichtlich von der Gesellschaft für richtig gehalten wird. Trotzdem kommt man zu dem Ergebnis, dass der Ausschöpfungsrest nicht 10% beträgt, wie von der Bundeswehr behauptet, sondern über 30%:
    PersonenkreisAnzahl%
    Erfasste Wehrpflichtige415.000100,0
    Nicht gemusterte4.1501,0
    Nicht wehrdienstfähige Wehrpflichtige70.55017,0
    Wehrdienstausnahmen16.6004,0
    externer Bedarf (Polizei/BGS)12.4503,0
    Zivildienstleistende95.00024,1
    THW, FSJ u.ä4.4001,1
    SaZ16.7504,0
    Wehrdienstleistende58.00014,8
    T3-ler30.0007,2
    Zivis, für die es keine Plätze gibt45.0009,6
    Rest62.05014,2
    Ergibt: Ausschöpfungsrest137.10033,0

    Alle nicht angesprochenen Zahlen beruhen auf den Angaben der Bundeswehr.

    Es muss unbedingt angemerkt, dass in der obigen Tabelle die Anzahl der Zivildienstleistenden immer noch um 37.000 größer ist als die Anzahl der Wehrpflichtigen. Diese Statistik widerspricht also dem Koalitionsvertrag. Sollte die Bundesregierung hingegen das Ziel, die Anzahl der Wehr- und Zivildienstleistenden anzugleichen, aufgeben, stellt sich die Frage, wer dann noch den Wehrdienst verweigert. Schließlich ist die Chance, dass man als Wehrdienstleistender nicht einberufen wird, viel höher.

    Es folgt also, dass die Angabe von 95.000 Zivildienstleistenden noch geschönt ist.

    Sonstige Anmerkungen: Unter den Bereich der Wehrdienstausnahmen fallen unter anderem Personen, die ein evangelisches oder katholisches Theologiestudium aufgenommen haben, also angehende Priester bzw. Pfarrer. Meiner Meinung nach gibt es keinen rationalen Grund, diese Personen von der Wehrpflicht auszunehmen. Zwar kann man argumentieren, dass Geistlichen aufgrund ihres Glaubens die mögliche Ausübung von Gewalt nicht zuzumuten ist, aber genau für diesen Fall wurde ja das Recht auf Kriegsdienstverweigerung geschaffen.

    Außerdem ist es fraglich, warum nur christliche Geistliche befreit seien sollen, während andere Religionen von diesen Privilegien ausgeschlossen bleiben.